Naturverträglicher Bergsport im Montafon
Die Initiative
Auf Initiative des Vorarlberger Bergführerverbandes, Montafon Tourismus und des Naturschutzvereins Verwall-Klostertaler Bergwälder wurden im Sommer 2017 erstmals Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und Nutzergruppen zu Gesprächen eingeladen, um das Thema Wintersport abseits der Pisten und Wege gemeinsam in Angriff zu nehmen. In mehreren Arbeitsgruppen wurden konkrete Lösungen für ausgewählte Gebiete ausgearbeitet und eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die sich fortan um die Anliegen aus der Bevölkerung kümmert und die Initiative weiter vorantreibt.
Hier erhältst Du detaillierte Informationen zu der Initiative.
Die Idee dahinter
Freeriden, Skitourengehen oder Schneeschuhwandern – Wintersport im freien Skigelände erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Damit verbunden ist jedoch ein erhöhter Nutzungsdruck auf die bisher wenig genutzten Naturräume. Mit der Initiative „Naturverträglicher Bergsport im Montafon“ werden bestehende Interessenskonflikte gemeinsam entschärft und tragbare Lösungen für alle, also Wild, Wald und Winter- und Bergsport gesucht.
Bitte beachte! - Regeln im freien Skiraum
Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete, Jungwuchsflächen - bei der Fülle an unterschiedlichen Bestimmungen kann man zugegeben schnell den Überblick verlieren. Damit Du bei Deiner Tour abseits der Piste immer "sicher" unterwegs bist, findest Du hier eine kurze Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen.
Skifahren im freien Gelände:
Außerhalb von Waldflächen ist das Befahren mit Wintersportgeräten bei ausreichender Schneelage prinzipiell erlaubt, sofern Flächen nicht eingefriedet sind oder durch Aufschriften (beispielsweise „Respektiere deine Grenzen") oder andere Vorkehrungen abgesperrt werden.
Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete und sonstige Schutzgebiete:
Wildruhezonen sollen dazu dienen, Rückzugsräume in besonders störungsintensiven Gebieten für unsere Wildtiere zu bewahren. In diesen sensiblen Zonen gilt ein generelles Wegegebot. Schneeschuhwanderungen und Skitouren dürfen somit nur entlang ausgewiesener Straßen und Wege unternommen werden. Wildfütterungen sind im Umkreis von 300 m zu meiden.
Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete sind eigens mit grünen Tafeln gekennzeichnet.
Neben Wildruhezonen und Jagdlichen Sperrgebieten gibt es noch andere Schutzgebiete mit relevanten Bestimmungen für den Wintersport, wie das Europaschutzgebiet "Verwall" oder die Ruhezone "Vergalden".
Abfahrten im Wald:
Generell gilt ein freies Betretungsrecht im Wald. Im Bereich von Aufstiegshilfen bzw. Liften ist das Abfahren in den Wald jedoch nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt.
Unter dem „Bereich von Aufstiegshilfen" ist jene Entfernung zu verstehen, die von der Bergstation einer Aufstiegshilfe erreicht werden kann, ohne dass ein Fußmarsch von dreißigminütiger Dauer in Kauf genommen werden muss, jedenfalls aber ein Bereich von 500 m zu beiden Seiten der Aufstiegshilfe, Piste oder der markierten Abfahrt.
Jungwuchsflächen mit einem Bewuchs unter 3 m Höhe dürfen nicht betreten werden. Dadurch wird die Neu- und Wiederbewaldung sichergestellt.
Gib acht - für die genannten Regelungen im Wald bedarf es keiner gesonderten Kennzeichnung im Gelände.
Wald-Wild-Schongebiete:
Für ausgewählte Gebiete im Montafon und im Klostertal haben sich Nutzergruppen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter auf Bereiche geeinigt, die von Wintersportlerinnen und Wintersportlern zum Schutz von Waldflächen und Wildtieren gemieden werden sollten. Diese so genannten Wald-Wild-Schongebiete sollen sicherstellen, dass Gebiete generell weiterhin für die Ausübung von Wintersport genutzt werden können.
Mit der Einhaltung dieser Vereinbarungen hilfst auch Du mit, die Lebensgrundlage für Wild und Wald zu erhalten.
WICHTIG: Die Einhaltung der Vereinbarungen wird laufend evaluiert, gegebenenfalls können Änderungen in der nächsten Saison erfolgen. Halte Dich bitte auf dem Laufenden!
Die Kartendarstellung aller verordneten Wildruhezonen, Schutz- und Sperrgebiete findest Du im Vorarlberg Atlas.
Weiterführende Infos zu den Dos und Don'ts sind unter www.respektiere-deine-grenzen.at abrufbar.
Bitte vermeide Wald- und Waldrandbereiche. Hier halten sich besonders viele Wildtiere auf. Bei Abfahrten im Waldbereich nutze bestehende Wege oder offene Schneisen (keine Jungwuchsflächen oder Sperrgebiete).
Aktuelle Gebiete
Die in den einzelnen Arbeitsgruppen definierten Bestimmungen für die jeweiligen Gebiete beruhen auf folgenden Grundlagen:
- verordnete Bestimmungen gem. Vorarlberger Jagdgesetz (Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete), Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (Schutzgebiete) sowie dem Bundesforstgesetz (Jungwaldflächen und Skifahren im Wald)
- freiwillig vereinbarte Sperrflächen, die mit Ausnahme der Wege und Straßen während der Wintersaison nicht betreten oder befahren werden sollen (Wald-Wild-Schongebiete).
Die aktuellen Gebiete im Überblick:
SILBERTAL: |
1. Muttwald | 2. Gretsch | 3. Fredakopf | 4. Hochjoch (Info folgt) |
GASCHURN: |
5. Matschun | 6. Burg |
ST.GALLENKIRCH | GARGELLEN: |
7. Vergalda | 8. Valisera |
SCHRUNS: |
9. Wang |
TSCHAGGUNS: |
10. Ronawald |
VANDANS: |
11. Platzis |
BARTHOLOMÄBERG: |
12. Allmein (Info folgt) |
PARTENEN: |
13. Zeinis (Info folgt) |
KLÖSTERLE: |
14. Glattingrat | 15. Nenzigast und Albona (Info folgt)
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Unser Bergsport Ranger
Sebastian Wit
Montafon Tourismus beschäftigt im Zuge der Initiative „Naturverträglicher Bergsport im Montafon“ einen Mitarbeiter, der sich um die Sensibilisierung von Freizeitsportlerinnen und -sportlern in Bezug auf naturverträglichen Bergsport kümmert. Der Montafon Bergsport Ranger ist überall dort unterwegs, wo seine Präsenz, seine Fähigkeiten und sein Wissen über die Montafoner Berg- und Lebenswelt benötigt wird: Ob entlang von hoch frequentierten Wander- und E-Mountainbike-Routen, in sensiblen Naturräumen oder in der Umsetzung von Besucherlenkungsmaßnahmen. Die Anstellung des Montafon Bergsport Ranger gilt als weitere Maßnahme, um bestehende Spannungsfelder im Bereich Natur und Bergsport im Montafon zu entschärfen und so tragbare Lösungen für alle Nutzergruppen zu finden. Daher wird er in jenen Gebieten eingesetzt, in denen aktueller Handlungsbedarf besteht.
Drohnen fliegen im Montafon
Da die Zahl der im Umlauf befindlichen Drohnen stetig ansteigt, haben wir hier versucht, die wichtigsten Links und Informationen zum Thema Drohnen fliegen zusammenzufassen.
Im Freizeitbereich erfreuen sich Drohnen zunehmender Beliebtheit. Aus diesem Grund finden sich Drohnen immer öfter in den Rucksäcken von Bergsportlerinnen und Bergsportlern.
Allerdings können die surrenden Fluggeräte andere Menschen, aber vor allem auch Weide- und Wildtiere stören und gefährden.
Das Naturerlebnis und die Sicherheit anderer Bergsporttreibender, die Unversehrtheit von Flora und Fauna darf durch die Drohnennutzung nicht beeinträchtigt werden. Deshalb bitten wir grundsätzlich darum, auf das Fliegen von Drohnen zu verzichten.
Seit 2021 gelten auch in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung.
Was erlaubt ist, unter welche Kategorie Deine Drohne fällt, ob eine Registrierung oder ein Drohnenführerschein nötig ist, erfährst Du auf: https://www.oeamtc.at/thema/drohnen/
Grundsätzlich gilt:
- Verpflichtende Online-Registrierung für den Betreiber einer Drohne.
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jedes Fluggerät.
- Es dürfen keine Personen oder Sachen gefährdet werden, der Abstand zu unbeteiligten Personen ist je nach Kategorie klar definiert.
- Wenn sich Luftfahrzeuge nähern, dann muss die Drohne sofort gelandet werden.
- Generelles Flugverbot gilt in der Nähe von Flughäfen, militärischen Einrichtungen und vielen Naturschutzgebieten – hilfreich kann hier die ÖAMTC Drohnen Info-App sein.
Die Betriebszeiten der Schenk Air (Raum Schruns/Tschagguns – siehe App):
Wintersaison: Bei Tageslicht, sobald die ersten Skilifte in der Saison öffnen. Dauer: bis zum letzten Tag der Saison.
Sommersaison: hier darf geflogen werden, solange sich kein Luftfahrzeug in der Nähe befindet.
Genehmigung einholen: Muss Deine Drohne aus einem bestimmten Grund während der Betriebszeiten in diesem Gebiet betrieben werden, dann musst Du bei Schenk Air eine Genehmigung einholen. - In den Europaschutzgebieten Verwall und Wiegensee ist das Drohnenfliegen untersagt.
- Am Lünersee sind Drohnenflüge nur mit einer Bewilligung erlaubt (Anfragen an info@gsl-tourismus.at)
- Genauere Infos zu den allgemein rechtlichen Aspekten können auf der Alpenverein- und ÖAMTC-Seite nachgelesen werden.