Start M3 | © Montafon Tourismus GmbH Schruns, Andreas Haller

Bedingungen für die Teilnahme & Verhaltensregeln

beim M³ Montafon Mountainbike Marathon

Bedingungen für die Teilnahme

  • Helmpflicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Während des gesamten Rennens gilt die StVO. Die Straßen sind nicht gesperrt und es muss überall mit Verkehr, Fußgängern und Tieren gerechnet werden. Verstößt eine Sportlerin bzw. ein Sportler gegen die StVO kann er durch die Rennleitung disqualifiziert werden.
  • Mountainbikes mit mechanischer Hilfe (E-Mountainbikes, Pedelecs) dürfen nicht verwendet werden (Ausnahme: Montafon E-Mountainbike Genussrunde).
  • Junioren sind ausschließlich für die M1 Strecke zugelassen. Details siehe Klasseneinteilung.
  • Der Beginn und das Ende der "Feed-Zone" sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Außerhalb dieses Bereiches dürfen keine Trinkflaschen und Abfälle weggeworfen werden. Wer Abfälle auf der Rennstrecke fallen lässt oder in den Straßengraben, Wald oder auf eine Wiese wirft, wird disqualifiziert. (Achtung! Diese Bestimmung wird von, als Rennteilnehmer „getarnten“ Marshalls überprüft. Es gibt keine Verwarnung!)


Verhaltensregeln

  • Langsamere Biker müssen Überholenden unverzüglich den Weg freimachen
  • Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu umfahren
  • Bei Abfahrten nicht nur beschleunigen, sondern bremsbereit bleiben
  • Defekte an übersichtlichen Stellen außerhalb der Rennstrecke beheben
  • Bei schlechtem Wetter hat sich jeder Biker entsprechend auszurüsten, wir befinden uns in hochalpinem Gelände
  • Karte mit Notfallnummern ist während dem Rennen mitzuführen bzw. im Telefon zu speichern
  • Erste Hilfe Verpflichtung: nachfolgende Fahrer sind verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und den nächsten Streckenposten unverzüglich zu informieren (ggf. können Zeitgutschriften gewährt werden)
  • Teilnehmer, die frühzeitig das Rennen beenden, müssen sich bei einem Streckenposten oder im Rennbüro  abmelden.
  • Sichere Verwahrung der Räder organisieren
  • Rückholdienst bei Defekt kann nicht durch die Organisation garantiert werden, Wartezeiten müssen ggf. in Kauf genommen werden. Meldung über Streckenposten bzw. Organisationsleitung nötig.
  • Missachtung dieser Regeln führt zur Disqualifikation