Montafoner Kristbergbahn in der Naturzeit | © Panoramagasthof Kristberg GmbH & Co KG - Jürgen Zudrell

Impressum

Informationspflicht laut §5 Abs.1 E-Commerce-Gesetz (ECG)



Montafoner Kristbergbahn Silbertal GmbH
Dorfstraße 19
6782 Silbertal im Montafon
Vorarlberg - Österreich - Austria

T. +43 5556 74119
F. +43 5556 74119 2
info@kristbergbahn.at
kristbergbahn.at
 

Geschäftsführung: Jürgen Zudrell
Unternehmensgegenstand: Verkehr
Firmenbuchnummer: 77823x
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Bludenz

Gesellschafter (Anteile)

Land Vorarlberg (32,2917 % - Stimmrecht 25%)
Gemeinde Silbertal (32,2917 % - Stimmrecht 25%)
Silvretta Montafon Holding GmbH (32,2917 % - Stimmrecht 25%)
Seilweggenossenschaft Silbertal-Kristberg (3,125 % - Stimmrecht 25%)

Broschüre (PDF Datei 25,6 MB) "50 Jahre Kristbergbahn" (2014).

Generalsanierung 2016

In die neue Montafoner Kristbergbahn wurde zwischen 29. März 2016 bis 25. Mai 2016 ca. 750.000,00 € investiert. Hierbei wurde die gesamte Steuerungstechnik, Elektrotechnik und Bremstechnik, sowie die Gondel und der Abgang komplett erneuert. Durch die Kompletterneuerung konnte eine große Komfortsteigerung erreicht werden. Alle Infos von der Generalsanierung gibt es hier.

Broschüre (PDF Datei 8 MB) "70 Jahre Wintersportverein Silbertal" (2019).



Copyright/Haftung

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Bildnachweis

Gemeinde und Tourismusamt Silbertal, Adolf Zudrell, Jürgen Zudrell, Günter Zudrell, Martin (Jepi) Schneider, Edeltraut & Manfred Richter, Douglas Battles, Patrick Säly und weiteren Kristbergfreunden.) übernommen und veröffentlicht.

Wir möchten uns auf diesem Weg bei den Fotografen bedanken, welche uns diese imposanten Bilder überlassen haben.



Bankverbindung

Montafoner Kristbergbahn Silbertal GmbH
Dorfstraße 19
6782 Silbertal im Montafon

Sparkasse Bludenz Bank AG
Sparkassenplatz 1
6700 Bludenz
ÖSTERREICH

IBAN: AT21 2060 7032 0004 7870
BIC: SSBLAT21XXX
UID Nummer: ATU 36710001



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beförderungsverträge (AGB)

Montafoner Kristbergbahn Silbertal GmbH kurz MKSG (nachfolgend jeweils auch „Bergbahn“ genannt)

1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

a) Das Unternehmen Montafoner Kristbergbahn Silbertal GmbH, Dorfstraße 19 in 6782 Silbertal im Montafon (in weiterer Folge: „Bergbahn“) bietet Skipässe bzw. Ticktes für dies Nutzung der Anlagen ihres Unternehmens an.

b) Mit dem Erwerb einer Schneezeitkarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, dass er/sie/es an mindestens 70 Tagen in der Schneezeit mindestens 60% der Seilbahnanlagen nutzen kann.

Mit dem Erwerb einer Naturzeitkarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, dass er/sie/es an mindestens 70 Tagen in der Naturzeit mindestens 60% der Sommerbahnen nutzen kann.

Mit dem Erwerb einer Jahreskarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, dass er/sie/es an mindestens 70 Tagen in der Schneezeit und mindestens 70 Tagen in der Naturzeit mindestens 60% der Seilbahnanlagen bzw. der Sommerbahnen nutzen kann.

c) Auch bei einem Erwerb von Ticktes bei Dritten (wie zB. Montafon Tourismus, Stand Montafon, Sportgeschäfte, Hotels, Tourismusbüros etc.) handeln diese lediglich als Vertreter der Montafoner Kristbergbahn Silbertal GmbH und erfolgt dieser Verkauf nicht im eigenen Namen dieser Dritten.

d) Die Leistungen, die mit diesen Ticktes in Anspruch genommen werden können, werden von einem rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Für die Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist immer die Bergbahn verpflichtet, in deren (Ski)-Gebiet sich ein Unfall ereignet hat; vertragliche Ansprüche (zB. aus der Pistensicherung oder der Beförderung) werden daher von der Bergbahn bearbeitet, in deren (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat.

e) Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Bergbahn ist der Kauf eines gültigen Ticktes. Dieses berechtigt die Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.). Mit dem Erwerb des Ticktes stimmt der Kunde der Anwendung dieser AGB zu und werden diese als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen der Bergbahn und dem Kunden vereinbart.

f) Für den Erwerb des Ticktes gelten die für den Zeitpunkt des Erwerbs bekannt gegebenen Preise.

g) Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) während der bekannt gegebenen Betriebszeiten abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahn bestehen daher nur für die Dauer der jeweils (für das vom Kunden besuchte Skigebiet) bekannt gegebenen Betriebszeiten und nur für die geöffneten Bereiche.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Ende der Betriebszeiten Instandhaltungsarbeiten (zB Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, etc.) erfolgen, dass dabei Hindernisse (zB Kabel, Seile, Schläuche, etc.) im Bereich der Pisten bzw. Skirouten liegen können, dass dadurch große Gefahren entstehen können und dass außerhalb der Betriebszeiten keine Sicherung vor Gefahren erfolgt.

h) Wie allgemein bekannt ist und wie dies auch seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr üblich ist und war, können nicht immer jederzeit alle Anlagen/Pisten durchgehend geöffnet werden. Dies dient zB. zum Schutz der Sicherheit der Kunden von alpinen Gefahren. Es ist allgemein bekannt, dass es in jedem Jahr immer wieder zu solchen Einschränkungen kommen kann, wobei ungeachtet dessen in jedem Fall dennoch ein umfangreiches Angebot an Leistungen zur Verfügung steht.

 

2. Pflichten des Kunden und Missbrauch

a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es seine Pflicht ist, die FIS-Regeln einzuhalten und sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kunden und den Mitarbeitern der Bergbahnen zu verhalten, insbesondere die körperliche Sicherheit anderer Personen nicht zu gefährden.

b) Ebenso hat der Kunde den Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahnen Folge zu leisten, da diese der Sicherheit der Kunden und der Ordnung des Seilbahnbetriebs dienen.

c) Über entsprechende Aufforderung der Mitarbeiter der Bergbahnen sind das Ticket und allfällige Nachweise für eine Ermäßigung vorzuzeigen, damit überprüft werden kann, ob Leistungen zu Recht in Anspruch genommen werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung können das Ticket gesperrt und die Beförderung verweigert werden.

d) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Pistenwächter nach den Bestimmungen des Vorarlberger Sportgesetzes berechtigt sind, einem Wintersportler die (weitere) Benützung der Anlagen der Bergbahn für 24 Stunden zu untersagen, wenn dieser die im Gesetz genannten Verstöße begeht bzw. trotz Abmahnung fortsetzt. Dabei sind die Pistenwächter auch befugt, dem Wintersportler den Skipass oder das Sportgerät abzunehmen. In einem solchen Fall besteht keine Berechtigung des Kunden auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten des Skipasses.

e) Absperrungen, Markierungen und Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahn dienen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes (zB vor Lawinengefahr, Schutz von Waldbereichen, etc.) sowie der Sicherheit anderen Kunden und sind daher in jedem Fall zu beachten.

f) Eine vertragswidrige und missbräuchliche Verwendung eines Ticktes (zB Inanspruchnahme von Leistung ohne gültiges Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb notwendigen Anordnungen, rücksichtloses oder gefährliches Verhalten trotz Abmahnung, Nutzung eines ermäßigten Tickets ohne Erfüllung der Voraussetzungen, Übertragung des Ticktes an Dritte zur Nutzung durch diese, etc.) führt zu dessen Entzug. Dabei allenfalls verbleibenden Tage der Gültigkeitsdauer des Ticktes werden nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben. Bei einer missbräuchlichen Verwendung bleibt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind – die Erstattung einer Anzeige vorbehalten.

 

3. Ticketsystem

a) Die Ausgabe der Ticktes erfolgt auf einem berührungslosen Datenträger (Keine Pfandkarte).

b) Beim Kauf werden Vor- & Nachnamen, Geburtsdatum sowie ein Lichtbild mittels digitaler Kamera erfasst.

c) Dieser Datenträger darf nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragen werden.

 

4. Rückerstattungen

a) Bei schweren Verletzungen oder einer Erkrankung des Kunden (welche jeweils die weitere Ausübung des Wintersports unmöglich macht) erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kosten eines Tickets durch die verkaufende Bergbahn.

b) Hierfür muss der verletzte/erkrankte Kunde ein ärztliches Attest (welches bestätigt, dass für die restliche Gültigkeitsdauer kein Wintersport mehr ausgeübt werden kann) vorlegen und muss das Ticket bei der verkaufenden Bergbahn hinterlegt werden.

c) Danach werden anteilig die Kosten ab dem zuletzt verwendeten Tage rückerstattet, an denen verletzungs- oder krankheitsbedingt keine Nutzung des Tickets mehr erfolgen konnte, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € einbehalten wird. Bei Abgabe des ärztlichen Attests an einer stationären Kassa erfolgt eine Barauszahlung, bei Nachreichung des Attest per Mail oder Post erfolgt die Rückvergütung "immer" als Wertgutschein.

d) Für Begleitpersonen, Familienmitglieder, etc. eines verletzten/erkrankten Kunden ist in keinem Fall eine (anteilige) Rückerstattung möglich.

e) Sollte einem Kunden das Ticket oder das Sportgerät von einem Pistenwächter abgenommen worden sein (siehe oben), besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten des Tickets.


5. Gesundheitsbezogene Schutzmaßnahmen

a) Die Einhaltung der den Kunden eines Skigebietes allenfalls behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB. zur Eindämmung einer Pandemie) liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

b) Sollte ein Kunde die von ihm zu beachtenden behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB. Nachweis einer Impfung oder eines Testes, Tragen einer Maske, Abstandsregeln, etc.) nicht einhalten können oder wollen, so kann keine Beförderung erfolgen.

c) In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf eine (anteilige) Rückvergütung der Kosten seines Tickets

 

6. Datenverarbeitung

a) Die Vertragspartner sind Verantwortliche iSd DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden.

b) Die Daten des Kunden werden nur unter Einhaltung der internationalen und nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

c) Die vollständigen Datenschutzinformationen berkommt der Kunde unter Datenschutzinformationen.

 

7. Sonstige Bestimmungen

a) Teilweise ist es für den Erwerb von Berechtigungen und die Erbringung der vertraglichen Leistungen der Bergbahnen erforderlich, dass Fotos digital erstellt und gespeichert werden. Der Kunde erteilt hierzu seine Zustimmung.

b) Für alle Sondertarife und Ermäßigungen ist ein entsprechender Ausweis (im Original) vorzulegen.

c) Eigene Einrichtungen (zB Halfpipe, Pisten, Anlagen, etc.) können in ihrer Nutzbarkeit teilweise eingeschränkt sein.

d) Der Einsatz der Pistenrettung ist kostenpflichtig.

e) Sämtliche Tickets, außer Punktekarten, sind nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragbar.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) von der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG ... (Wild Pass Montafon Brandnertal) wo wir Mitgesellschafter sind.


Stand, September 2022



Technische Details

System:

Pendelbahn einspurig

Fahrbetriebsmittel:

1 Kabine für 35 Pers. + 1 Begleiter

Förderleistung:

215 Pers./Std.

Fahrzeit:

5 min.

Fahrgeschwindigkeit:

max. 7m/sec.

Thyristor Antrieb:

Talantrieb auf 2 Führungsschienen

Motorleistung E-Motor:

215 KWh /292 PS

Notantrieb:

130 PS Volvomotor Diesel

Streckenlänge:

1.575 m

Höhenunterschied:

555 m

Talstation:

889 m.ü.M.

Bergstation:

1.444 m.ü.M.

Tragseil:

Vollverschlossen 42 mm

Abspannung:

Spannwarze in der Bergstation, Hydraulisch
abgespannt in der Talstation mit 56 Tonnen

Zugseil:

Rundlitzenseil 24 mm

Abspannung:

über Antriebswagen mit 10 Tonnen Spanngewicht

Gesamtplanung:

Büro Ing. Salzmann, Bregenz

Maschinelle Einrichtung:

Fa. Steurer, Doren

Elektrische Einrichtung:

FREY Austria GmbH, Innsbruck

Fahrbetriebsmittel:

CWA Olten, Schweiz

Laufwerk, Wagenaufhängung:

Voest Alpine, Linz

Seilhersteller:

Austria Draht, Bruck an der Mur

Wer früh bucht, profitiert!


Erwerbe jetzt Dein Frei(h)zeit-Ticket einfach und bequem von Daheim aus, über unseren Online-Webshop, bei unserem Ticket-Automaten (Silbis Genuss-Kiosk an der Talstation der Montafoner Kristbergbahn) oder direkt bei uns an der Kassa in der Talstation der Montafoner Kristbergbahn.

Bei Fragen kannst Du uns auch telefonisch unter +43 5556 74119 erreichen.

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